Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2010 - 20 B 613/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortvollzug der Ungültigerklärung und Einziehung des Jagdscheins; Indizierung der waffenrechtlichen (Regel-)Unzuverlässigkeit durch eine Straftat; Überwiegen des öffentlichen Vollzugsinteresses auf Grund einer Gefahr für die Allgemeinheit durch den ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sofortvollzug der Ungültigerklärung und Einziehung des Jagdscheins; Indizierung der waffenrechtlichen (Regel-)Unzuverlässigkeit durch eine Straftat; Überwiegen des öffentlichen Vollzugsinteresses auf Grund einer Gefahr für die Allgemeinheit durch den ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf - 15 L 389/10
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2010 - 20 B 613/10
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02
Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2010 - 20 B 613/10
vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02 -, BGHSt 47, 318. - BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2010 - 20 B 613/10
vgl. BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 -, BVerfGE 110, 41. - BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06
Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2010 - 20 B 613/10
vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - 6 C 24.06 -, NVwZ 2007, 1201.
- BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08
Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2010 - 20 B 613/10
vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 3 B 12.08 -, NVwZ 2009, 398. - BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92
Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2010 - 20 B 613/10
- Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31.92 -, BVerwGE 97, 245 - ergibt sich Nichts zu seinen Gunsten. - BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09
Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2010 - 20 B 613/10
- Kammerbeschluss vom 8. April 2010 - 1 BvR 2709/09 - bemängelt, dass die sofortige Vollziehbarkeit der Ordnungsverfügung bestätigt worden sei, obwohl keine konkrete Gefahr vorliege und auch keine abstrakte Gefahr für die Allgemeinheit aufgezeigt worden sei, verhilft ihm dies ebenfalls nicht zum Erfolg. - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2008 - 13 B 1022/08
Anwendungsvorrang von Gemeinschaftsrecht für behördliche Anordnungen einer …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2010 - 20 B 613/10
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. August 2008 - 13 B 1022/08 -, DVBl. 2008, 1262, m. w. N. - VGH Bayern, 15.08.2008 - 19 CS 08.1471
Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei einer Verurteilung zu einer …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2010 - 20 B 613/10
vgl. zum Waffenrecht Bay. VGH, Beschluss vom 15. August 2008 - 19 CS 08.1471 -, BayVBl. 2009, 729; zum Fahrerlaubnisrecht Bay. VGH, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 11 CS 10.227 -, juris, Rn. 12. - VGH Bayern, 25.05.2010 - 11 CS 10.227
Entziehung der Fahrerlaubnis; Begründung des Sofortvollzugs; Drogenkonsum …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2010 - 20 B 613/10
vgl. zum Waffenrecht Bay. VGH, Beschluss vom 15. August 2008 - 19 CS 08.1471 -, BayVBl. 2009, 729; zum Fahrerlaubnisrecht Bay. VGH, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 11 CS 10.227 -, juris, Rn. 12.
- VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684
Querdenker- und Reichsbürgerszene: Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen …
Gerade dann, wenn - wie insbesondere im Sicherheitsrecht - immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde - wie hier geschehen - zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung vielmehr darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass diese Interessenlage nach ihrer Auffassung auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. OVG NW, B.v. 25.8.2010 - 20 B 613/10 - juris Rn. 5). - VG München, 11.06.2021 - M 7 S 21.185
Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse, Ungültigerklärung und …
Gerade dann, wenn - wie insbesondere im Sicherheitsrecht - immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung vielmehr darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass diese Interessenlage nach ihrer Auffassung auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. OVG NW, B.v. 25.8.2010 - 20 B 613/10 - juris Rn. 5).Angesichts des gerade Schusswaffen und Sprengstoffen immanenten offensichtlichen Gefahren- oder Gefährdungspotentials, das je nach Gebrauch der Waffe oder des Sprengstoffs zum Nachteil einer unbestimmten Vielzahl von Personen wirken kann und der zahllosen möglichen Risiken durch Waffen oder Sprengstoff in der Hand von Personen ohne die erforderliche persönliche Eignung, bedurfte es vorliegend auch keiner näheren Präzisierung oder Konkretisierung von Sachverhaltskonstellationen, in denen sich die vom Landratsamt zur Begründung angeführte "erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit" realisieren kann (vgl. OVG NW, B.v. 25.8.2010 - 20 B 613/10 - juris Rn. 10).
Denn, ob die gegebene Begründung richtig oder tragfähig ist in dem Sinne, dass die angeführten Gründe den Sofortvollzug tatsächlich rechtfertigen, der angeordnete Sofortvollzug mithin Bestand hat, ist erst im Rahmen der vom Verwaltungsgericht nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO anzustellenden Interessenabwägung zu beurteilen (vgl. OVG NRW, B.v. 25.8.2010 - 20 B 613/10 - juris Rn. 7 bis 9;… VGH BW, B.v. 20.9.2011 - 10 S 625/11 - juris Rn. 5 m.w.N.).
- VG München, 20.06.2022 - M 7 S 22.1772
Führen einer geladenen Jagdwaffe auf dem Heimweg - Widerruf einer …
Gerade dann, wenn - wie insbesondere im Sicherheitsrecht - immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde - wie hier geschehen - zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung vielmehr darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass diese Interessenlage nach ihrer Auffassung auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. OVG NW, B.v. 25.8.2010 - 20 B 613/10 - juris Rn. 5).
- VG Ansbach, 17.10.2023 - AN 16 S 23.1917
Waffenrecht, Unzuverlässigkeit, Verstoß gegen Aufbewahrungspflichten
Gerade dann, wenn, wie insbesondere im Sicherheitsrecht, immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung vielmehr darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass diese Interessenlage nach ihrer Auffassung auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. OVG Münster, B.v. 25.8.2010 - 20 B 613/10 - juris Rn. 5). - VG Düsseldorf, 20.06.2018 - 15 L 1007/18
Reitwegeregelung für die Waldgebiete im Kreis Viersen rechtswidrig
vgl. zu den Anforderungen des § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO im Bereich des Gefahrenabwehrrechts etwa OVG NRW, Beschluss vom 25. August 2010, 20 B 613/10, sowie Beschlüsse der Kammer vom 18. November 2010, 15 L 1536/10, und 25. November 2010, 15 L 1867/10, jeweils www.nrwe.de und juris. - VG München, 30.08.2023 - M 7 S 23.1306
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Teilnahme am Bundeskongress der "Jungen …
Gerade dann, wenn - wie insbesondere im Sicherheitsrecht - immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde - wie hier geschehen - zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung vielmehr darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass diese Interessenlage nach ihrer Auffassung auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. OVG NW, B.v. 25.8.2010 - 20 B 613/10 - juris Rn. 5). - VG München, 14.07.2022 - M 7 S 22.2068
Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf einer Waffenbesitzkarte
Gerade dann, wenn - wie insbesondere im Sicherheitsrecht - immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung vielmehr darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass diese Interessenlage nach ihrer Auffassung auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. OVG NW, B.v. 25.8.2010 - 20 B 613/10 - juris Rn. 5). - VG München, 10.06.2022 - M 7 S 22.746
Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf von Waffenbesitzkarten
Gerade dann, wenn - wie insbesondere im Sicherheitsrecht - immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde - wie hier geschehen - zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung vielmehr darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass diese Interessenlage nach ihrer Auffassung auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. OVG NW, B.v. 25.8.2010 - 20 B 613/10 - juris Rn. 5). - VG München, 26.04.2023 - M 7 S 23.1898
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - auch für erlaubnisfreie Waffen - bei …
Gerade dann, wenn - wie insbesondere im Sicherheitsrecht - immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung vielmehr darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass diese Interessenlage nach ihrer Auffassung auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. OVG NW, B.v. 25.8.2010 - 20 B 613/10 - juris Rn. 5). - VG München, 10.01.2023 - M 7 S 22.3213
Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen Verstoßes gegen Aufbewahrungspflichten
Gerade dann, wenn - wie insbesondere im Sicherheitsrecht - immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung vielmehr darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass diese Interessenlage nach ihrer Auffassung auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. OVG NW, B.v. 25.8.2010 - 20 B 613/10 - juris Rn. 5). - VG München, 30.08.2023 - M 7 S 23.1519
Rücknahme eines Kleinen Waffenscheins wegen Mitgliedschaft in der "Jungen …
- VG München, 13.06.2023 - M 7 S 22.5946
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - Aufbewahrung einer teilgeladenen Waffe
- VG Düsseldorf, 25.11.2010 - 15 L 1867/10
Jagdschein Ungültigkeit Einziehung Grundsätze Weidgerechtigkeit …
- VG Ansbach, 08.12.2023 - AN 16 S 23.2085
Waffen- und jagdrechtliche Unzuverlässigkeit, ungeklärtes Abhandenkommen einer …
- VG Düsseldorf, 12.12.2012 - 15 L 2007/12
Feststellung der waffenrechtlichen und der jagdrechtlichen Unzuverlässigkeit; …
- VG Düsseldorf, 18.11.2010 - 15 L 1536/10
Jagdschein Einziehung Ungültigkeitserklärung Weidgerechtigkeit Fallenjagd …
- VG Ansbach, 17.10.2023 - AN 16 S 23.1969
Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz: Widerruf von Waffenbesitzkarten aufgrund …
- VG München, 13.09.2022 - M 7 S 22.3549
Widerruf von Waffenbesitzkarten
- VG Düsseldorf, 27.03.2014 - 15 K 4442/13
Stimmengleichheit; Abwesende Mitglieder; Befangenheit; Enthaltung